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Fotokreis Hamburg

Thema 2024: Minimalismus

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Thema 2024: Minimalismus

Richtlinien für Wettbewerbe  (Stand September 2023)

1. Allgemeines

Im Fotokreis Hamburg sind folgende Fotogruppen vertreten:

1

Fotogruppe Gasnetz Hamburg

2

BSG Hapag-Lloyd AG, Sparte Foto

3

BSW Fotogruppe Hamburg-Altona

4

Fotogruppe die Blende‚

5

Fotoclub HamburgCity (BSG HOCHBAHN)

6

Fotogruppe im Kulturverein Holm

7

Lichtwerker - Fotogruppe der Hamburger-Walddörfer

 

Eine Erweiterung des Kreises ist möglich.

Die Gruppen veranstalten einmal jährlich einen themengebundenen Fotowettbewerb. Die Reihenfolge für die Ausrichtung ergibt sich aus der vorstehenden Aufstellung. Bei einem außergewöhnlichen Anlass (z.B. Clubjubiläum) kann diese Reihenfolge durch einen gemeinsamen Beschluss aller Gruppen unterbrochen werden, jedoch nicht für mehr als zwei Jahre.

Die ausrichtende Fotogruppe ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbes verantwortlich, sie allein legt das jeweilige Jahresthema fest.

Die Bekanntgabe des Themas hat bei der jeweils vorangehenden Eröffnungsveranstaltung zu erfolgen und es sind alle Abweichungen von den Richtlinien anzugeben.

Die jeweiligen Vorlagen (Richtlinie; Urkunden, Bildlisten, Jurierungslisten, etc.) werden in einem Cloudbasierten Verzeichnis gespeichert.

 

2. Anzahl der Arbeiten

Jede Fotogruppe kann bis zu 20 Papierbilder (Stückelung in Schwarzweiß- bzw. Farbbilder in jeweils beliebiger Anzahl. Mindestens eines der Papierbilder muss in Schwarzweiß sein) und 15 digitale Bilddateien zur Projektion (nachfolgend Projektionsdateien genannt) einreichen.

Von den 20 Papierbildern werden nur die besten 15 Bilder jeder Gruppe in der Ausstellung gehängt und bewertet. Ist die Ausstellungsfläche auch hierfür nicht ausreichend, wird die Auswahlmenge entsprechend reduziert.

Pro Autor dürfen maximal fünf Papierbilder und fünf digitale Bilddateien am Wettbewerb teilnehmen. (Per Abstimmung kann diese Begrenzung erweitert / aufgehoben werden) Papierbilder und Projektionsdateien dürfen untereinander nicht identisch sein, das heißt, sie sollen jeweils ein anderes Objekt darstellen.

Nicht zugelassen sind Arbeiten, die bei früheren Wettbewerben des Hamburger Fotokreises ausgestellt oder vorgeführt wurden.

 

3. Aufmachung

Papierbilder:

Das maximale Papierformat ist 30 x 45 cm. Ein Mindestmaß ist nicht vorgegeben. Die Bilder sind auf Karton aufzuziehen oder in Passepartouts zu fassen, die Kartongröße soll genau 40 x 50 cm betragen. Ein Passepartout bis zu 2 mm Stärke ist erlaubt, der Farbton „schwarz“ ist vorzuziehen. Der Ausrichter kann hiervon in Ausnahmefällen abweichen. Papierbilder und Projektions-Dateien können in Color, Schwarzweiß, getont oder koloriert  sein. Eine Namenseinbelichtung ist nicht gestattet.


Projektion:

Es sind digitale Bilddateien im JPG Format auf CD/DVD,  USB Stick oder Cloud, an den Ausrichter abzugeben. Eine Namenseinbelichtung ist auch hier nicht statthaft.

Jede Gruppe stellt ein Club-Titelbild als Datei und Papierbild mit Passepartout zur Verfügung, das den jeweiligen Gruppenbildern bei der Projektion und Ausstellung vorangestellt wird.

 

4. Kennzeichnung

Die fortlaufenden Nummern für Papierbilder und Dateien sind gruppenweise festgelegt, sie ergeben sich aus der vom Ausrichter versendeten Liste. Papierbilder und Projektionsdateien sind ausschließlich mit diesen Nummern zu kennzeichnen (d.h. der Dateiname enthält die vorgegebene Nummer und den Titel des Motives - Nr_Titel.jpg, z.B. 25_Hauswand.jpg). Reihenfolge der Nummerierung: Papierbilder und Projektionsdateien. Weitere Kennzeichnungen wie Namen u. ä. sind unzulässig.

Mit der Anbringung der Kennzeichnung auf den Papierbildern wird auch die oben / unten Anordnung definiert sein. Die Nummer des Papierbilds ist auf der Rückseite des Passepartouts unten links anzubringen (Schrift oder Aufkleber).

Für die Dateien sind auf dem betreffenden Datenträger 3 Verzeichnisse anzulegen:

- Projektion

- Papier

- Webseite

Die Dateien für die Webseite sind abweichend zu den anderen mit „Nummer_Name_Titel.jpg“ zu bezeichnen und sollen eine Dateigröße von max 1 MB aufweisen.

 

5. Bildliste

Jede Fotogruppe reicht eine Bildliste ein, in der die gruppenweise festgelegten Bildnummern und die entsprechenden Bildautoren und Bildtitel aufgeführt werden. Die ausrichtende Gruppe verteilt rechtzeitig hierzu eine Vorlage Datei.

Schwarzweiß-Papierbilder sind an den Anfang der Liste "Papierbilder" zu setzen und durch ein "X" in der entsprechenden Spalte zu kennzeichnen.

KI erzeugte Bilder sind nicht zugelassen (s.a. § 13)

 

6. Abgabetermin (siehe auch Pkt. 10)

Der Abgabetermin soll vorzugsweise nicht mehr als zwei Monate von der Ausstellungseröffnung und Projektion entfernt sein. Die ausrichtende Gruppe gibt die Abgabe-, und Veranstaltungstermine und den Ort so früh wie möglich nach der Vorstellung des Wettbewerbsthemas bekannt.

 

7. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 80.- € je Gruppe. Änderungen sind bei Bedarf nach gemeinsamer Absprache möglich. Die Überweisung hat spätestens zum Abgabetermin zu erfolgen.

 

8. Jurierung

Die eingereichten Fotoarbeiten werden von einer vom Veranstalter berufenen Jury bewertet. Die Jury sollte sich aus drei Personen zusammensetzen.
Die Juroren dürfen nicht den teilnehmenden Gruppen angehören.


Die Bilder werden von jedem Juror mit Punkten bewertet. Folgende Merkmale sind  hierbei vorrangig zu beachten:
1. Die Bildidee, einschließlich der Umsetzung des Themas.
2. Die technische Ausführung, nach allen Kriterien, vom Bildaufbau bis zur Präsentation.

3. Für alle Bilder (Kategorie Papierbilder und Projektionsdateien) und  sind Bewertungspunkte im Bereich von 1 – 10 je Juror zu vergeben (10 = höchste Einstufung)

4. Die 10 am besten bewertesten Bilder (mit der höchsten Punktzahl) je Kategorie, sind erneut mit dem Bewertungsschema gem. (3) zu bewerten und die jeweiligen Plätze 1-3 zu ermitteln.


Die ersten Plätze ergeben sich aus der Summierung aller Bewertungsrunden. Bei Punktgleichheit wird die Platzierung mehrfach vergeben. Dabei entfallen die jeweiligen Folgeplätze (Bsp.: 2x a 1. Platz; 0x 2. Platz, 1x 3. Platz).

Die Platzierung der teilnehmenden Gruppen und somit der Gruppensieger ist aus den Einzelergebnissen der Sparten Papierbilder und Projektionsdateien zu ermitteln.

Für die Gruppenwertung wird der Durchschnitt aus abgegebenen Bildern und erreichter Punktzahl gebildet. Hierbei gehen maximal die 15 bestbewerteten Papierbilder und alle Projektionsdateien in die Bewertung ein. Werden weniger als 10 Papierbilder oder 10 Projektionsdateien für eine Gruppe abgegeben, geht die Gruppe nicht in die Gruppenwertung mit ein.

Die Platzierungen 1-3 bei den Farb-/ Schwarzweißbildern und bei den Projektionsdateien müssen festgelegt werden. Für diese sind entsprechende Urkunden zu erstellen.

Es können von der Jury für besondere  Arbeiten ein oder auch mehrere zusätzliche Preise vergeben werden.

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.

Die Juroren sollten über die Art ihrer Bewertung bei der Eröffnungsveranstaltung und/oder im Katalog eine Aussage machen. Zur Jurierung dürfen Vertreter der am Wettbewerb beteiligten Gruppen eingeladen werden.

 

9. Preise

Es werden jeweils Urkunden für drei Farb- und Schwarzweißbilder sowie drei Projektionsdateien an die jeweils bestplatzierten Einzelteilnehmer vergeben (siehe Punkt 8). Eventuell vergebene Sonderpreise der Jury werden ebenfalls mit einer Urkunde prämiert. Es steht dem Ausrichter frei, die Bilder, die die letzte Jurierungsrunde erreicht haben mit einer Urkunde (ohne Platzierung), auszuzeichnen.
Jede Gruppe erhält eine Urkunde, aus der ihre Platzierung in einer durchschnittlichen  Gesamtwertung in den einzelnen Sparten Papierbilder (Farbe und Schwarzweiß) und Projektionsdateien hervorgeht, dazu müssen jeweils mindestens 10 Bilder abgegeben worden sein. Die Datei zum Druck der Urkunden wird allen Gruppen zu Verfügung gestellt. Es steht der jeweils veranstaltenden Gruppe frei, eigene Preise zu vergeben.

 

10. Ausstellung und Projektion

Die Projektion findet nur am Eröffnungstag statt. Im Rahmen der Ausstellungseröffnung sollte die ausrichtende Fotogruppe eine Präsentation der eigenen Gruppe zeigen. Sollte während der Veranstaltung Musik abgespielt werden, trägt der Ausrichter die Verantwortung, dass die GEMA Richtlinien erfüllt werden.
 

11. Rückgabe

Die Rückgabe der Wettbewerbsbilder erfolgt nach Ende der Ausstellung.

 

12. Katalog

Im Katalog (in digitaler Form (PDF)) sind gruppenweise alle einzelnen Teilnehmer mit ihren Arbeiten unter der fortlaufenden Bildnummer, entsprechend den eingereichten Bildlisten, aufzuführen. Die weitere Ausführung obliegt dem Ausrichter.

 

13. Bildrechte

Der Autor/Fotograf bestätigt mit Einreichung zum Wettbewerb, dass er Urheber der eingereichten Werke ist und diese frei von Eigentumsansprüchen oder Rechten Dritter sind. Ansprüche Dritter erfüllt der einreichende Bildautor; der Veranstalter haftet keinesfalls in eventuellen Streitfällen.
Der Autor/Fotograf ist mit einer honorarfreien Veröffentlichung seiner Aufnahmen im Ausstellungskatalog, auf der Präsentations-CD oder DVD, im Internet und in der Presse sowie zu Werbezwecken für die Ausstellung und den Fotokreis Hamburg einverstanden. Die weiteren Nutzungs- und Verbreitungsrechte verbleiben beim Autor.

Auf Anforderung des Autors / Fotografen können erforderliche Genehmigungsvermerke auf den veröffentlichten Bildern angebracht werden. Das entlastet den Autor / Fotograf nicht von seiner Verantwortung für die Rechtefreiheit, gem Pkt 13a.

 

13a. Bedingung für alle Bilder

Die Bilder müssen aufgrund analoger oder digitaler fotografischer Techniken entstanden sein und vom Bildautor stammen. Bei Fotomontagen müssen alle Bildkomponenten vom Autor stammen. Bei digitalem Fotodruck kann statt fotografischem Papier adäquates Material verwendet werden.

 

14. Verstöße

Bei festgestellten Verstößen soll der Ausrichter die entsprechende Fotogruppe zur Beseitigung der Mängel auffordern. Die Beseitigung der Mängel hat unverzüglich zu erfolgen.

 

15. Öffentlichkeitsarbeit

Der Fotokreis Hamburg präsentiert sich im Internet unter www.fotokreis-hamburg.de . Die aktuellen Aus-schreibungen sowie die entsprechenden Informationen werden dort veröffentlicht.

 

16. Inkrafttreten

Diese Neufassung der Richtlinien tritt mit der Veröffentlichung auf der Fotokreis Web-Seite in Kraft und ist für alle Beteiligten verbindlich.

 

Hamburg, 18.09.2023